Neuer Paragraph zur Einhufer-Blutarmut-Verordnung des Bundesministeriums

 In Allgemein

Am 31. März 2020 wurde ein neuer Paragraph zur Einhufer-Blutarmut-Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft eingeführt. Im Rahmen dieser Verordnung ist es möglich, dass den Veranstaltern Auflagen zur Dokumentationspflicht bezüglich der Halterdaten der Pferde auferlegt werden. Der §3a („Veranstaltungen mit Einhufern“) verpflichtet alle Veranstalter von überregionalen Veranstaltungen bundesweit dazu, folgende Informationen der teilnehmenden Pferde zu erfassen, aufzubewahren und bei Bedarf der zuständigen Behörde vorzulegen:

  • Name des Pferdes (lt. FN-Sportpferdeeintragung)
  • Lebensnummer
  • Transponder-Code (nur wenn verfügbar)
  • Name und Anschrift des Reiters/Fahrers/Longenführers (Halter zum Zeitpunkt der Veranstaltung)
  • Name des Stallbetreibers und Adresse des Stalles, in dem das Pferd untergebracht ist
  • Beschreibung Equi Score

Dies bedeutet einen erheblichen Mehraufwand für die Veranstalter/Meldestellen. Ähnliches gab es schon einmal, allerdings auf Niedersachsen beschränkt. Im Zuge dessen hat Equi Score eine Abfrage dieser Daten in die Startmeldung online integriert, so dass die Reiter nur dann online Startbereitschaft erklären können, wenn sie vorab die erforderlichen Daten zu Ihren Pferden auf my.equi-score.com Account eingegeben haben. Die Reiter müssen diese Daten nur einmalig erfassen, es sei denn, diese Daten verändern sich.

Für die Einhufer-Blutarmut-Verordnung  ist diese Abfrage der Halterdaten wieder aktiviert bzw. angepasst. Wir bitten EUCH daher diese Daten richtig auszufüllen und nicht mit irgendwelche Zahlen oder ähnliches zu füllen. Der Veranstalter – Eure Reitvereine – haften für die Richtigkeit der Daten.

Dank für Eure Unterstützung.

Euer Turnierservice Hehemann

 

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